Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KAMJO e.U. – für Unternehmergeschäfte

Stand: 2026 (Grundlage: WKO-Muster Metalltechnik/Mechatronik)

1. Geltung

Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen KAMJO e.U., Josef Kamesberger, Moritz-von-Schwindstraße 29, 4651 Stadl-Paura (im Folgenden „wir" / „KAMJO") und natürlichen und juristischen Personen (Kunde) für das gegenständliche unternehmensbezogene Rechtsgeschäft sowie für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar unter www.kamjo.at/agb. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich. Zusagen und Garantien werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich.

3. Preise

Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.

Wir sind berechtigt, vertraglich vereinbarte Entgelte anzupassen, wenn Änderungen von mindestens 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder (b) der Beschaffungskosten von Materialien seit Vertragsabschluss eingetreten sind.

Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

4. Beigestellte Ware

Werden Geräte oder Materialien vom Kunden beigestellt, sind wir berechtigt, 10 % des Werts als Manipulationszuschlag zu berechnen. Beigestellte Ware ist nicht Gegenstand unserer Gewährleistung.

5. Zahlung

Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Bei verschuldetem Zahlungsverzug sind wir gemäß § 456 UGB berechtigt, 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat insbesondere dafür zu sorgen, dass nach Ankunft unseres Personals sofort mit den Arbeiten begonnen werden kann, erforderliche Bewilligungen vorliegen, benötigte Energie und Wasser beigestellt werden und Angaben über Lage verdeckt geführter Leitungen vor Beginn der Montagearbeiten zur Verfügung gestellt werden.

7. Liefer- und Leistungsfristen

Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Fristen verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik oder nicht vorhersehbaren Verzögerungen durch Zulieferer, die nicht in unserem Einflussbereich liegen.

8. Gefahrtragung und Eigentumsvorbehalt

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand zur Abholung bereithalten, selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben.

Die von uns gelieferte, montierte oder übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich bekannt zu geben, andernfalls erlöschen Gewährleistungsansprüche.

Zur Mängelbehebung sind uns mindestens zwei Versuche einzuräumen.

10. Haftung

Wegen Verletzung vertraglicher Pflichten haften wir bei Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beschränkt auf den Haftungshöchstbetrag einer allfällig abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

11. Geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen, Konstruktionsunterlagen und sonstige von uns erstellte Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Deren Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

12. Datenschutz

Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zweck des Gläubigerschutzes an staatlich bevorrechtete Gläubigerschutzverbände übermittelt werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in 4651 Stadl-Paura. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht (LG Wels).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).